VGH Mannheim verhandelt über Fotografierverbot

Klage des Haller Tagblatts gegen das Land Baden-Württemberg

Beim Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg in Mannheim wird am 19.8.2010 über eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg entschieden, dem der Zeitungsverlag Schwäbisch Hall vorwirft, die Pressefreiheit einzuschränken.

Hintergrund ist ein Fotografierverbot, das der Einsatzleiter eines Sondereinsatzkommandos der Landespolizei gegen einen Fotografen des Haller Tagblatts erlassen hatte. Im erstinstanzlichen Urteil hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Auffassung des Landes bestätigt, dass in dem vorliegenden Fall Polizeirecht über Presserecht geht. Der Verlag sieht darin eine schwerwiegende Einschränkung der Pressefreiheit. Er erstritt gegen die erste Instanz beim Verwaltungsgerichtshof die » Zulassung der Berufung. Diese, so der Verwaltungsgerichtshof, sei insbesondere dann zuzulassen, wenn erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des vorinstanzlichen Urteils bestünden.

Nun wird am 19.8.2010 über die Berufung selbst entschieden. Der Verlag wird von den Anwälten Dr. Harro Wilde (Stuttgart) und Prof. Dr. Johannes Weberling (Berlin) vertreten. (Quelle: Pressemitteilung Haller Tagblatt vom 17. August 2010)